AGB

AGB Waldkauz Waldpädagogik

 

  • 1 Geltungsbereich / Allgemeines

Diese Bedingungen gelten als Grundlage aller Vertragsbeziehungen zwischen Waldkauz Waldpädagogik und den Auftraggebern.

 

Art und Umfang der Leistungen von Waldkauz Waldpädagogik ergeben sich aus den Auftragsformularen, der Auftragsbestätigung, den auch per Email vereinbarten Bedingungen, sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

  • 2 Vertragsgegenstand

Waldkauz Waldpädagogik veranstaltet waldpädagogische und kräuterpädagogische Seminare und Veranstaltungen (Waldpädagogische Veranstaltungen, Waldtage, Waldführungen, Waldgeburtstage, Kräuterführungen, Fortbildungen, Schulungen, Vorträge, Workshops) zu den vertraglich näher bezeichneten Themengebieten. Veranstaltungen auf Wiesen, oder anderen Naturlandschaften werden ebenfalls als Wald-Veranstaltungen bezeichnet. Die Veranstaltungen werden von Waldkauz Waldpädagogik als Vortrag bzw Referentin durchgeführt, die Aufsichtspflicht über die Gruppe/der Minderjährigen obliegt weiter der Einrichtung/Schule/Kindergarten/Verein > siehe auch § 10

 

  • 3 Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen Kunden und Waldkauz Waldpädagogik kann schriftlich, mündlich oder über Online-Dienste zustande kommen. Grundlage eines Vertrages zwischen Kunden und Waldkauz Waldpädagogik ist der individuell konfigurierte Vorschlag und die auf Basis der Waldkauz Waldpädagogik -Leistungssätze erstellte Kalkulation. In der Kalkulation sind Reisekosten nicht enthalten, diese werden mit 0,35 Euro pro Kilometer ab/bis Firmensitz Zang gesondert abgerechnet werden. Für die Angebotserstellung inklusive Kalkulation entstehen dem Kunden keine Kosten.

 

Mit der Entgegennahme der schriftlichen, telefonischen, per Online-Dienste getätigten oder persönlichen Bestätigung eines Vorschlags kommt zwischen Kunden und Waldkauz Waldpädagogik ein Vertrag zustande.

 

  • 4 Zahlungsbedingungen

Rechnungen von Waldkauz Waldpädagogik sind nach dem vorgegebenen Datum nach Rechnungszugang zur Zahlung ohne jeglichen Abzug innerhalb 10 Tage fällig.

 

Stundensatz

Jede über den vereinbarten Zeitrahmen hinaus angebrochene halbe Stunde wird mit 30 Minuten vergütet.

 

Die Reisekostenpauschale beträgt 0,35€ pro km. Für Unternehmen, Firmen und Betriebe wird eine Reisekostenpauschale von 0,42€ pro km erhoben, ab 100 km vom Firmensitz entfernt 0,54€. Grundlage der Entfernungsmessung ist Google Maps. Für Schulen, Kindergärten und Vereine wird eine Reisekostenpauschale von 0,35€ pro km ab/bis Firmensitz erhoben. Alle Entfernungen werden ab dem Firmensitz (Weikersbergstr.69, 89551 Königsbronn-Zang) gemessen.

 

  • 5 Entgeltpflicht für sonstige Leistungen

Zusätzliche Leistungen außerhalb des vertraglich ausdrücklich vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand berechnet.

 

  • 6 Vorzeitige Vertragsbeendigung / Schadensersatz

Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung von dieser zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber Waldkauz Waldpädagogik zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Als Basis gelten die zum Start des Projektes vereinbarten Veranstaltungstermine.

  • bei Rücktritt bis 30 Tage vor Projektbeginn fallen keine Stornogebühren an
  • bei Rücktritt von weniger als 30 Tagen vor Projektbeginn sind 20% der vereinbarten Projektgebühr zu zahlen
  • bei Rücktritt von weniger als 5 Tagen vor Projektbeginn sind 50% der vereinbarten Projektgebühr zu zahlen.

Bis zum Rücktritt geleistete Zahlungen werden mit der Stornogebühr verrechnet. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, ein adäquates Ersatzprojekt anzubieten.

 

Bei erheblichem vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers ist Waldkauz Waldpädagogik berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

 

  • 7 Höhere Gewalt

Waldkauz Waldpädagogik ist von seiner vertraglichen Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind (Unwetterwarnungen nach dem Deutschen Wetterdienst, Forstarbeiten, Unwägbarkeit des Geländes, Ausfall durch Unfall/Autodefekt bei der Anfahrt).

 

Muss ein Projekt während der Durchführung auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Sturmwarnung, Gewitter, Unwetter, Hagel etc.) vorzeitig abgebrochen werden, werden die bereits geleisteten Zeiten dem Stundenhonorar entsprechend berechnet. Jede angebrochene Stunde wird ebenfalls als volle Stunde berechnet.

 

  • 8 Datenschutz und Geheimhaltung

Waldkauz Waldpädagogik beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die sachlichen und persönlichen Auftragsdaten gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Durchführung des Vertrages notwendig ist.

 

  • 9 Haftungsbeschränkung

Waldkauz Waldpädagogik haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt werden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen, sofern keine andere gesetzliche Regelung greift.

 

Die Haftung für Personenschäden, Materialschäden sowie Folgeschäden wie z.B. Infektion durch Zeckenbiss wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

  • 10 Aufsichtspflicht

Bei Gruppen mit Kindern und Jugendlichen obliegt die Aufsichtspflicht weiterhin dem Lehrpersonal der jeweiligen Einrichtung (Schule, Kindergarten bzw. Lehrer, Erzieherin). Bei Ferienprogrammen und Kindergeburtstagen muss vom Auftraggeber eine verantwortliche Aussichtperson benannt und gestellt werden.

 

11 Genehmigungen

Die Zufahrt zu Wald und Wiesengebieten bedarf einer Genehmigung. Diese muss vom Besitzer erteilt werden. Es kann sich dabei um Gemeindegrund, Forsteigentum, Landwirtschaftseigentum oder Privateigentum handeln. Es obliegt der Person/Einrichtung die bucht eine derartige Erlaubnis zur Einfahrgenehmigung einzuholen. Sind Gebühren fällig so sind diese auch von der Person/Einrichtung, die die Buchung macht zu tragen. Das Fahrzeug ist mit Waldkauz ausreichend gekennzeichnet.

 

  • 12 Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen von vertraglichen Vereinbarungen zwischen Waldkauz Waldpädagogik und dem Auftraggeber unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.

 

Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommt. Bis dahin gilt eine solche Regelung als vereinbart. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke.

 

  • 13 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Im Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.

Gerichtsstandort ist Heidenheim an der Brenz.